FAQ
Auf Trödelmärkten sind alle Warengattungen zugelassen (Ausnahme: Rheinland-Pfalz und
Hessen). Es sind also sowohl gebrauchte Sachen als auch Neuwaren erlaubt.
Dabei muss jeder Anbieter die gesetzlichen Bestimmungen einhalten.
Verboten sind Waffen, Raubkopien, lebende Tiere, Orden und Ehrenzeichen verbotener Organisationen, insbesondere auch solche mit nationalsozialistischem Bezug etc. Solche Dinge dürfen auch nicht mitgeführt werden, auch nicht außerhalb des Standes.
Wenn Lebensmittel o.ä. angeboten werden sollen, muss das vorher mit dem Veranstalter vereinbart sein.
Kinder bis 14 Jahre können in Begleitung eines Erziehungsberechtigten teilnehmen und zahlen für eine Kinderdecke € 5,00. Voraussetzung: Es dürfen nur Waren feilgeboten werden, über die ein Kind nach allgemeiner Verkehrssitte selbst frei verfügen darf. Ein Altersnachweis kann ohne weiteres verlangt werden.
Die längste Standseite ist die Berechnungsgrundlage. Die Mindeststandgröße ist drei Meter. Die Standtiefe darf nicht größer sein als 3,00 Meter. Bei abweichenden Maßen ist vorher eine Vereinbarung mit dem Veranstalter zu treffen. Achtung: Angefangene Meter werden als ganze Meter abgerechnet. Ist ein Zeltaufbau vorhanden, gilt auf jeden Fall die Fläche, die durch den Zeltaufbau abgedeckt ist, als Stand, der berechnet wird. Soweit über diesen Zeltaufbau hinaus weitere Aufbauten (Tische, Ständer o.a.) vorhanden sind, werden diese zusätzlich nach Metern abgerechnet.
