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AGB

Mit der Belegung des Standplatzes erkennt der Teilnehmer die folgenden Bedingungen an:

Teilnahmebedingungen Trödelmärkte

Der Standaufbau darf erst nach Platzvergabe durch den Veranstalter erfolgen. Eigenmächtige Inanspruchnahme eines Standplatzes ist nicht erlaubt. Bei Zuwiderhandlung kann Räumung des Platzes verlangt werden. Ein Rechtsanspruch auf einen bestimmten Standplatz besteht nicht. Soweit eine Reservierungszusage erfolgt ist, kann der Standplatz anderweitig vergeben werden, soweit der Platz nicht bis 8 Uhr am Veranstaltungstag belegt ist.

Lärm beim Auf- und Abbau ist zu vermeiden, ebenso während der Veranstaltung. Soweit nicht anders bekannt gegeben, ist der Verkauf nur in der Zeit von 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr erlaubt. Ein Verkauf außerhalb dieser Zeiten verstößt gegen gesetzliche Bestimmungen. Der Veranstalter stellt die reine Bodenfläche als Verkaufsfläche zur Verfügung. Berechnet wird die längste Standseite. Der angefangene Meter gilt als ganzer Meter. Mindeststandgröße sind 2 Meter. Auch Aufbauten vor oder neben dem Stand werden mit berechnet. Das gilt auch für Ständer u.ä. Für Eckplätze wird ein Zuschlag von € 20,00 für Neuware und € 10,00 für Trödel berechnet. Eckplätze sind die Plätze am Reihenanfang oder Reihenende. Die Mindestgröße eines Eckstandes beträgt 3 Meter. Im übrigen ergibt sich der Meterpreis für Standmieten aus der jeweils aktuellen Terminliste. Die Standmiete ist im voraus fällig und zahlbar. Fahrzeuge können nur dann am Stand belassen werden, soweit die Platzverhältnisse das zulassen (ggf. wird hierfür eine Zusatzgebühr fällig, also bitte vorher nachfragen).

Die Rettungswege dürfen nicht bebaut werden. Rettungswege sind während der gesamten Veranstaltung freizuhalten. Die Verkehrssicherungspflicht für den Stand hat der Inhaber des Standes. Der Aussteller hat alle gesetzlichen Bestimmungen zu beachten, die mit seinem Stand und mit seinem Warenangebot zusammenhängen. Soweit nicht anders bekannt gegeben, sind alle Waren erlaubt. Verboten hingegen ist generell das Anbieten von Gegenständen mit Zeichen verbotener Organisationen, insbesondere auch Orden und Ehrenzeichen mit nationalsozialistischem Bezug. Verboten sind weiterhin Waffen aller Art, auch Messer, ausgenommen Küchengeräte. Verboten sind Raubkopien, Diebesgut, lebende Tiere, Material mit pornographischem oder gewaltverherrlichendem Inhalt. Die genannten Gegenstände dürfen auch nicht mitgeführt werden. Der Verkauf von Lebensmitteln aller Art ist vorher zu vereinbaren. Hier gelten besondere Preise. Propaganda-Artikel und Aktionsware jeglicher Art pro Meter € 25,00. Für Schäden, die vom Standinhaber oder seinen Erfüllungsgehilfen verursacht werden, haftet der Standinhaber, ohne, daß es eines Nachweises seines Verschuldens bedarf.

Grundsätzlich darf das Veranstaltungsgelände nur zum Ent- und Beladen im Schritttempo befahren werden. Während der Verkaufszeiten ist ein Befahren grundsätzlich verboten. Der Standabbau ist ab 17.00 Uhr erlaubt. Ein vorheriger Abbau ist nicht zulässig.

Der Anbieter ist verpflichtet, ein Namensschild an seinem Stand anzubringen. Müll ist mitzunehmen. Soweit Müll zurückgelassen wird, wird hierfür eine Reinigungsgebühr von mindestens € 25,00 pauschal erhoben, oder nach Wahl des Veranstalters die tatsächlichen Kosten der Reinigung und Entsorgung.

Wir reservieren Ihnen gerne Ihren Wunschplatz. Hierfür ist vorherige Zahlung der Standmiete Voraussetzung. (Kontoverbindung: Gurdeep Singh, Kto. Nr. 348 354 101, BLZ 460 500 01 oder IBAN DE 52 4605 0001 0348 3541 01). Die Zahlung muss bis spätestens 12 Uhr am Freitag vor der entsprechenden Veranstaltung eingegangen sein. Weitere Informationen finden Sie unter dem Punkt „Anmeldung“ auf meiner Internetseite.

Der Veranstalter und die von ihm Beauftragten haben während der gesamten Dauer der Veranstaltung das Hausrecht. Ansprüche gegen den Veranstalter aus einem Standmietvertrag sind binnen einer Ausschlussfrist von einer Woche schriftlich gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen.

Das Veranstaltungsteam G. Singh wünscht allen Anbietern und Trödlern viel Spaß und guten Verkauf.

Online Buchung / Zahlung

Online Buchung / Zahlung

Der Vertrag über die Buchung eines Standes kommt durch zwei Willenserklärungen zustande, die sich inhaltlich entsprechen müssen (Angebot und Annahme). Bei der Online Buchung eines Standes geht das Angebot zum Abschluss eines Vertrages vom Kunden aus. Das Angebot gibt der Kunde ab, indem er die Bestellung an den Veranstalter sendet und damit zum Ausdruck bringt, dass er den Vertrag abschliessen möchte. Vor Absendung des Angebots hat der Kunde die Möglichkeit alle für den Vertragschluss relevanten Angaben nochmals zu überprüfen und ggf. abzuändern. Nach Abschluss des Buchungsvorgangs und nochmaliger Prüfung seiner Angaben gibt der Kunde ein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages durch Betätigung des Buttons „BEZAHLEN“ ab. Der Veranstalter nimmt das Angebot des Kunden durch eine bestätigende E-Mail an den Kunden an.

Bei Online Buchung des Standes wird die gesamte Standmiete sofort fällig. DieStandmiete wird mit PayPal gezahlt. Für den Fall der Nichteinlösung zahlt der Kunde an den Veranstalter eine Bearbeitungspauschale von € 15,00.

Basis der Rechnung sind die Angaben des Kunden. Stellen sich diese Angaben als unzutreffend heraus (höhere Meterzahl, falsche Warendeklaration) wird die Differenz vor Beginn der offiziellen Verkaufszeit fällig und zahlbar.

Eine Rückzahlung der Miete erfolgt auch dann nicht, wenn der Kunde der gebuchten Veranstaltung fernbleibt.

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